Änderung Flächennutzungsplan

Der gerade erst beschlossene Flächennutzungsplan soll schon wieder massiv geändert werden. Im Aussenbereich in Rußdorf sollen landwirtschaftliche Flächen zu Sonderflächen für eine 3,6 Hektar große PV-Anlage umgewidmet werden. Die Entscheidung findet morgen, am 06.05.2024 im Stadtrat statt. 18.30 Uhr Eschemuseum. Falls jemanden interessiert. Ist öffentlich.
https://ris-limbach-oberfrohna.zv-kisa.de/meeting.php?id=2024-1-232

Ausserdem kann man sich noch mit einer Stellungnahme im Beteiligungsportal äußern. Bis Mittwoch, den 08.05.2024. Dort sind auch alle Details ersichtlich. Der Investor kommt übrigens aus Hamburg.


https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/themen/1040717

Update 06.05.2024 Antrag wurde im Stadtrat abgelehnt.

Stand 06.05.2024

In der Stadtratssitzung am 06.05.2024 wurde der Antrag abgelehnt, den Flächennutzungsplan zugunsten der Freiflächenanlage in Rußdorf zu ändern. Damit ist es dem Investor aus Hamburg mit seinem Planungsbüro aus Leipzig nicht gelungen, ihre Interessen in Limbach-Oberfrohna durchzusetzen. Der Stadtrat setzt damit auch ein wichtiges Zeichen dafür, das knappe Gut hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen zu schützen und der weiteren Zersiedelung der Landschaft eine Absage zu erteilen.
Zunächst äußerten sich einige Limbach-Oberfrohnaer Bürger und hinterfragten das Vorhaben mit folgenden Argumenten: Wertschätzung des FNP, mangelhafte Begründung des Antrages, hohe Gütegrad des Bodens, unzureichend Prüfung von Alternativflächen, Verhinderung eines Präzedenzfalles.

Anschließend äußerten sich die Stadträte mit folgender Argumentation gegen das Vorhaben:

FDP: Widerspruch der Flächenauswahl zu den Vorgaben der übergeordneten Behörde (Restflächen, Brachflächen usw.)
CDU: Lage der PV-Anlage zerreißt die Gesamtfläche
B90: Naturschutz, Gefährdung von Tieren und Vögeln
AfD: alles vorher genannte und zusätzlich Hinweis auf die Schädlichkeit nicht grundlastfähiger Energieerzeuger

Herr Oberschelp führte auf Nachfrage aus, dass der Stadtrat die Entscheidungshoheit über solche Frragen hat. Eine Ablehnung ist immer ohne Sanktionen möglich, auch wenn das Vorhaben in früheren Entwicklungsphasen befürwortet wurde.

Im Anschluss wurde abgestimmt mit großer Mehrheit abgelehnt.